Therapieverfahren

Für ein Beratungs- oder Erstgespräch können Sie sich direkt an mich wenden. Sie benötigen keine Überweisung, sondern nur Ihre Versichertenkarte und natürlich einen Termin. Diesen können Sie telefonisch mit mir vereinbaren.

In der Regel erfolgt der erste persönliche Kontakt zu mir über die psychotherapeutische Sprechstunde, in der besprochen wird, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung notwendig ist. Eine Psychotherapie beginnt dann nach mindestens zwei probatorischen Sitzungen, in denen geschaut wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei den aktuellen psychischen Problemen erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient*in und mir tragfähig ist. Danach entscheiden Patient*in und ich, ob eine Kostenübernahme bei der Krankenversicherung beantragt werden soll. 

Die gesetzliche und private Krankenversicherung übernehmen die Kosten für die folgenden drei Verfahren, die sich wissenschaftlich überprüft als wirksam erwiesen haben:

  • Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

EMDR ist seit dem 3.1.2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden.